Geltungsbereich, Leistungsinhalt:
Die Bergschule ALLGÄU EXPERIENCE, abgekürzt BAE, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Bergschule und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Vertrag umfasst alle Verpflichtungen als Bergführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars.
Die in den Programmen bzw. Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben der BAE gegenüber.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Bergführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Bergführer behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.
Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmziele oder Gipfels abgegeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig dem Bergführer.
Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Bergführervertrages, sich den Anordnungen des Bergführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gästen ignoriert werden, kann der Bergführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Anmeldung Touren:
Der Teilnehmer meldet sich für eine Tour mit dem Webformular, per Telefon, per E-Mail oder mündlich unter Angaben von Namen, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum, E-Mail, Mobil-Nr., Mitgliedschaft Alpenclub, Notfall-Kontakt verbindlich an. Der Teilnehmer erhält von der BAE eine «Anmeldebestätigung und die erforderlichen Unterlagen zur gebuchten Tour». Der Teilnehmer ist somit definitiv angemeldet. Der Teilnehmer hat die AGB gelesen, sie verstanden und ist damit einverstanden. Die oben genannte Bestätigung ist der Abschluss des Vertrags, der mit dem Veranstalter zustande kommt. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Veranstalter behält sich im Übrigen das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzuweisen.
Wechsel in der Person des Gastes:
Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung der BAE binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch die BAE ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.
Mindestteilnehmerzahl:
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist die BAE berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens der BAE besteht jedoch nicht.
Versicherungen:
Die BAE verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reiseversicherung ausdrücklich empfohlen.
Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
Gewährleistung:
Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an den Bergführer.
Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe, mangelnde Kondition, fehlende technische Fertigkeiten udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.
Schadenersatz:
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist die BAE den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich. Die BAE haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Die BAE kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert. Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.
Bezahlung:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der fällige Betrag bis 31 Tage vor Tourenbeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung unter 31 Tagen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann die BAE den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäß Rubrik „Rücktritt vom Vertrag“ verlangen.
Rücktritt vom Vertrag:
Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt unabhängig vom Zeitpunkt ist eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro sofort fällig. Zudem hat der Teilnehmer folgenden Anteil des vom Veranstalter zum Zeitpunkt des Rücktritts in Rechnung gestellten Preises zu entrichten:
bis 31 Tage vor Tourbeginn 60%
bis 21 Tage vor Tourbeginn 90%
bei noch späterer Abmeldung 100 %.
Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.
Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 100% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen vom Bergführer Philipp Schädler einbehalten werden.
Rücktritt des Bergführers vor Antritt:
Muss die BAE aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorars wird rückerstattet.
Rücktritt seitens der Bergschule ALLGÄU EXPERIENCE nach Antritt der Reise:
Die BAE, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet.
In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, der BAE gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.
Änderungen des Vertrages:
Die BAE behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses der BAE liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die, die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskostenkosten oder die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse.
Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Nach geltendem Berg- und Skiführergesetz ist der Bergführer zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche der BAE gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal.
Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Bergführervertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist die BAE zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.
Bildmaterial:
Während der Tour entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder Bergführer aufgenommen und mittels Webalbum den Tourenteilnehmern sowie den Gästen von der BAE zugänglich gemacht. Die BAE behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden.
Kunden, die mit der Verwendung der entstandenen Bilder für Marketingzwecke nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.
Datenschutz:
Die BAE verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der eigenen Broschüren und Newsletter. Die Kundendaten werden zudem an den jeweiligen Tourenleiter und die Gruppenmitglieder zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Kunden, die mit der Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Teilnehmer nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.
Weitere Angaben finden Sie auf der Seite Datenschutz.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Der Teilnehmer kann die BAE nur an seinem Sitz verklagen. Dies gilt nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Teilnahmevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt.